*durchschnittliche Ersparnis bei Optimierung der üblichen Versicherungspolicen eines Schweizer Haushalts
Die Gebäudeversicherung versichert Eigentümer und kommt für Schäden wie Elementarereignisse, Feuer oder Wasser am Eigentum auf. Die Gebäudeversicherung ist in den meisten Kantonen obligatorisch.
Schäden in Folge von Feuer, Wasser und Elementarereignissen können Ihrem Gebäude grossen Schaden zufügen. Ein Leitungsbruch kann zu hohen Such-, Freilegungs- und Reparaturkosten, ein Brand zu einem totalen Verlust Ihres investierten Kapitals in eine Liegenschaft führen. Mithilfe einer Gebäudeversicherung schützen Sie sich vor finanziellen Einbussen.
Die Gebäudeversicherung schützt Sie als Eigentümer gegen die finanziellen Folgen von Zerstörung oder Beschädigung durch die Feuer- und Elementargefahren, Wassergefahren, Diebstahl und Glasbruch. Zu beachten ist, dass in den meisten Kantonen die Gebäudeversicherung obligatorisch ist. Die freiwilligen Zusatzdeckungen können Sie bei Bedarf einschliessen.
Tritt eine versicherte Gefahr ein, ersetzt die Versicherung den Vermögensbedarf für die Reparatur oder den Wiederaufbau des Gebäudes.
In den meisten Kantonen besteht ein Versicherungsobligatorium für Feuer- und Elementargefahren. Zusätzlich wird in den Kantonen mit Versicherungsobligatorium unterschieden, ob Sie die Deckungen bei der kantonalen Gebäudeversicherung abschliessen müssen oder ob Sie einen privaten Versicherer frei wählen können. Die freiwilligen Zusatzdeckungen wie Wasser, Diebstahl und Glas können Sie ihren Bedürfnissen entsprechend bei einem privaten Versicherer abschliessen.
Die untenstehenden Auflistungen zeigen Ihnen, bei welchen Kantonen eine Versicherungspflicht mit freier Wahl der Versicherungsgesellschaften, und bei welchen Kantonen keine Versicherungspflicht besteht.
• Schwyz
• Obwalden
• Uri
• Bezirk Oberegg im Kanton Appenzell-Innerhoden
• Appenzell-Innerhoden
• Genf
• Tessin
• Wallis
Versichert ist der Eigentümer des Gebäudes.
Die Gebäudeversicherung gilt am Standort des Gebäudes.
Die Gebäudeversicherung entschädigt den Ersatzwert Ihres beschädigten oder zerstörten Gebäudes. Folgende Ersatzwerte kommen zur Anwendung:
Neuwert
Entschädigt wird der Preis, den Sie für den Verkauf des Gebäudes unmittelbar vor der Zerstörung erzielt hätten. Der Verkehrswert kommt zum Zug, wenn das Gebäude nicht am gleichen Ort wiederaufgebaut wird.
Abbruchwert
Entschädigt wird der Preis, den Sie mit den beschädigten Abbruchteilen bei einem Verkauf noch erzielt hätten. Der Abbruchwert kommt zur Anwendung, wenn ihr Gebäude zum Abbruch bestimmt ist.
Bestimmte Folgekosten sind bis zum vorgesehenen Maximalbetrag in der Gebäudeversicherung mitversichert. Die wichtigsten Folgegekosten sind:
• Abbruch-, Räumungs- und Entsorgungskosten
• Notmassnahmen, provisorische Dachdichtungen
• Dekontaminationskosten für das Erdreich bei Feuer und Elementar
• Such-, Freilegungskosten für Leitungen
• Schlossänderungskosten
• Mietertragsausfall
Sollte Ihre Renditeliegenschaft aufgrund eines Schadens nicht mehr bewohnbar sein, entstehen Mietertragsausfälle. In der Regel sind die Mietertragsausfälle bei einem Wasserschaden bis zu einem bestimmten Betrag mitversichert. Gebäudeeigentümer können sich gegen einen Mietertragsausfall infolge eines Feuer- und Elementarschadens zusätzlich absichern.
• Ein Blitz schlägt ins Hausdach ein und reisst ein Loch.
• Eine Lawine bricht durch die Lawinenverbauung und zerstört ein Haus.
• Eine Wasserleitung im Haus wird undicht. Wasser sickert in das Gebäude und beschädigt diverse Wände.