*durchschnittliche Ersparnis bei Optimierung der üblichen Versicherungspolicen eines Schweizer Haushalts
Die Krankenpflegeversicherung ist in der Schweiz als Grundversicherung verpflichtend und gewährleistet Ihnen eine medizinische Versorgung.
Der Abschluss einer Krankenversicherung ist in der Schweiz obligatorisch. Dabei wird bei den Krankenkassen zwischen der obligatorischen Grundversicherung und den freiwilligen Zusatzversicherungen unterschieden. Eine Grundversicherung muss zwingend jede Person in der Schweiz abschliessen. Die Leistungen sind gesetzlich geregelt, somit macht eine jährliche Prüfung der Krankenkassenprämie absolut Sinn. Die Krankenkassen legen für die Altersgruppen Kinder von 0-18 Jahren, junge Erwachsene von 19-25 Jahren und Erwachsene ab 26 Jahren unterschiedliche Prämien fest. Zudem gibt es je Kanton bis zu drei Prämienregionen mit unterschiedlichen Kosten für die Grundversicherung.
Was ist die gesetzliche Grundlage der Krankenpflegeversicherung?
Die obligatorische Krankenversicherung, auch Grundversicherung genannt, gewährleistet allen in der Schweiz wohnhaften Personen, unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit, einen bezahlbaren Zugang zu einer guten medizinischen Versorgung. Jedes Familienmitglied muss versichert sein, Erwachsene ebenso wie Kinder.
Wünscht man eine erweiterte Deckung oder freie Spitalwahl, muss dies über Zusatzversicherungen abgeschlossen werden.
– Personen, die in der Schweiz wohnhaft sind.
– Ausländische Staatsangehörige mit einer Aufenthaltsbewilligung von drei Monaten und länger oder dementsprechend ausländische Staatsangehörige, die in der Schweiz für weniger als drei Monate arbeiten und nicht über einen gleichwertigen ausländischen Versicherungsschutz verfügen.
– Personen, die sich in der Schweiz neu niederlassen.
Grundsätzlich in der Schweiz. Wenn Sie bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt krank werden, wird die notwendige medizinische Notfallbehandlung bezahlt. Nicht übernommen werden die Kosten bei einer freiwilligen Behandlung oder der Kauf von Medikamenten im Ausland.
Die Krankenversicherung schützt Sie als Versicherten bei Krankheit, Mutterschaft und Unfall, sie bietet allen Versicherten denselben Leistungsumfang an. Der Versicherer muss alle Versicherten gleich behandeln, ohne Unterscheidung des Gesundheitszustandes oder eines Indikators dafür. Mit einer freiwilligen Zusatzversicherung können Sie wichtige Leistungen versichern, die von der Grundversicherung gar nicht oder nur teilweise bezahlt werden. Die Kombination von Grund- und Zusatzversicherungen bieten Ihnen einen optimalen Versicherungsschutz.
Die obligatorische Krankenversicherung vergütet grundsätzlich alle Behandlungen in der Schweiz, die von einem Arzt oder einer Ärztin vorgenommen werden. Die Krankenpflegeversicherung übernimmt die Kosten für sämtliche Medikamente, die von einem Arzt oder einer Ärztin verschrieben werden und die in der sogenannten „Spezialitätenliste“ aufgeführt sind.
Die Leistungen der Grundversicherung sind gesetzlich vorgeschrieben und bei allen Krankenkassen gleich. Für die Krankenkassen gilt Aufnahmepflicht, vorbehaltlos.
Mit erweiterten Leistungen erhöhen Zusatzversicherungen den Komfort und die Flexibilität im Krankheitsfall. Die Versicherungen sind hier aber nicht zur Aufnahme verpflichtet. Durch die Beurteilung des Gesundheitsfragebogens können Ausschlüsse, Vorbehalte oder ganze Ablehnungen vorkommen. Unsere Empfehlung ist, Zusatzversicherungen erst dann zu kündigen, wenn der neue Versicherer die angenommenen Zusatzversicherungen schriftlich bestätigt hat.