*durchschnittliche Ersparnis bei Optimierung der üblichen Versicherungspolicen eines Schweizer Haushalts
Die Motorfahrzeughaftpflichtversicherung kommt für entstandene Personen- und / oder Sachschäden an Ihrem Fahrzeug auf, gleichgültig, wer zum Zeitpunkt des Schadenereignisses das Fahrzeug lenkte.
Ein Blechschaden am Fahrzeug ist leider schneller passiert, als einem lieb ist. Im besten Fall kommt man mit dem Schrecken davon, doch was, wenn es bei einem Unfall gar Verletzte gibt? Wie gehen Sie in einem Schadensfall vor?
Die Motorfahrzeughaftpflichtversicherung, auch Autoversicherung oder Motorradversicherung genannt, kommt für entstandene Schäden auf. Durch Zusatzdeckungen wie der freiwilligen Kaskoversicherung werden Schäden am eigenen Fahrzeug abgesichert.
Beim Abschluss einer individuell passenden Deckung hat man als Versicherter zwischen verschiedenen Versicherungsgesellschaften die Qual der Wahl. Natürlich gibt es eine Vielzahl von Anbietern für Fahrzeugversicherungen, je nach Anbieter variieren die Prämien meist stark.
Wir von glimex sorgen dafür, dass Sie bedarfsgerecht geschützt sind und bieten Ihnen alles aus einer Hand.
Eine Haftpflichtversicherung ist für Sie als Fahrzeughalter gesetzlich vorgeschrieben. Sie kommt für Sach- oder Personenschäden an Dritten auf, wobei die Deckungshöhe mindestens 5 Millionen Franken betragen muss. Die meisten Versicherungsgesellschaften bieten jedoch eine Grunddeckung von 100 Millionen Franken. Die Kaskodeckungen, also die Teilkaskoversicherung oder die Kollisionskaskoversicherung, besser bekannt als Vollkasko, sind freiwillige Zusatzversicherungen.
Gut zu wissen: Die Deckung Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung bezieht sich immer auf das versicherte Fahrzeug, nicht auf den Fahrzeughalter. Wer also mit Ihrem Auto fährt, spielt in erster Linie keine Rolle. Bei einem Schadensfall ist für Junglenker unter 25 Jahren oftmals der Selbstbehalt höher.
Die Teilkaskoversicherung deckt folgende Leistungen ab. Bei manchen Versicherungen können Sie gegen einen Aufpreis hinzugebucht werden:
• Diebstahl des Fahrzeugs
• Brand
• Elementarschaden, z.b. Hagel
• Kollision mit Tieren
• Glasbruch /Scheinwerfer
• Vandalismus
• Parkschaden
• Mitgeführte Sachen
Die Vollkaskoversicherung deckt Schäden, die durch eigenes Verschulden verursacht werden – beispielsweise bei einem Auffahrunfall. Häufig ist ein Selbstbehalt fällig, dessen Höhe im Versicherungsvertrag festgehalten wird. Zudem arbeiten die meisten Versicherungsgesellschaften mit einem sogenannten „Zeitwertzusatz“. Dieser hält den Wert des Fahrzeuges während einer gewissen Zeitspanne fest und definiert den Betrag, der bei einem Totalschaden an Sie als Versicherungsnehmer ausbezahlt wird. Dieser Wert ist meist massiv höher als der jeweilige Marktwert, wovon Sie als Versicherungsnehmer profitieren.
Der Geltungsbereich kann auf der grünen Versicherungskarte abgelesen werden. In der Regel umfasst der Geltungsbereich die EU, EFTA und Mittelmeerrandstaaten.
Die Motorfahrzeugversicherung kommt für eine Vielzahl von Schäden auf und kennt kaum Unterschiede bei den einzelnen Gesellschaften.
Die Unfallversicherung für Insassen leistet Kapitalzahlungen bei:
• Todesfall
• Invalidität
• vorübergehender Arbeitsunfähigkeit
• Spitalaufenthalt
• Taggeldentschädigung
• Heilungskosten unbegrenzt innerhalb 5 Jahren
In die Haftpflicht- bzw. Vollkaskoversicherung kann ein Bonusschutz eingeschlossen werden. Dieser schützt den Versicherungsnehmer in einem Schadensfall vor einer Prämienerhöhung.
Bei einem Schadenfall, den Sie grobfahrlässig mit dem Fahrzeug verursachen, hilft Ihnen der Grobfahrlässigkeitsschutz. Er schützt Sie vor unerwartet hohen Kosten, denn die Versicherungsgesellschaft verzichtet dadurch auf ihr Recht, den Unfallverursacher an den Kosten zu beteiligen. Hiervon ausgenommen sind Schäden auf Grund von Alkohol-, Drogen- oder Medikamentenmissbrauch.