*durchschnittliche Ersparnis bei Optimierung der üblichen Versicherungspolicen eines Schweizer Haushalts
Die Reiseversicherung versichert Sie vor oder während einer Reise und kommt für Annulationskosten oder den plötzlichen Abbruch Ihrer Reise auf.
Die Reiseversicherung schützt Sie bei einem Zwischenfall infolge von Krankheit oder Unfall vor oder während der Ferien. Ebenfalls versichert werden kann das Reisegepäck, eine Ersatzreise, der Rechtsschutz im Ausland oder der Home Care Service.
Mit einer Reiseversicherung fallen Ihre Ferien nicht ins Wasser. Bei ärgerlichen Komplikationen vor oder während Ihrer Ferien – eine Reiseversicherung sichert Ihnen die verdiente arbeitsfreie Zeit. Es wird Ihnen auch bei Notsituationen in Ihrem Heim zur Seite gestanden oder nach Schadenfällen im Ausland dafür gesorgt, dass Sie zu Ihrem Recht kommen.
Die Reiseversicherung untersteht dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) sowie den Allgemeinden Versicherungsbedingungen (AVB’s) und den Zusatzbedingungen (ZB’s)
Den Versicherungsgesellschaften steht in den AVB’s und den ZB’s frei zu entscheiden, welche Leistungen sie übernehmen.
Bei einer Einzelpersonendeckung wird explizit nur die im Vertrag genannte Person versichert. Im Gegensatz dazu sichert eine Familien- oder Mehrpersonendeckung gleich alle Personen im selben Haushalt ab, auch bei Wohngemeinschaften oder Konkubinatspaaren.
Da die Reiseversicherung mit verschiedensten Paketen abgeschlossen werden kann, unterscheiden sich auch die Geltungsbereiche der verschiedenen Bausteine.
Die Annullationskosten sind weltweit gültig, insofern das weltweite Paket abgeschlossen wurde. Es ist auch möglich, lediglich Ziele in Europa zu versichern.
Das Gleiche gilt bei der der Reisegepäck- und der Personen-Assistance Versicherung.
Vorsicht geboten ist bei der Motorfahrzeug-Assistance, da diese in der Regel auf Europa und die angrenzenden Inselstaaten (Grüne Versicherungskarte) beschränkt ist.
• Heilungskosten im Ausland
• Personen-Assistance
• Fahrzeug-Assistance
• Annullierungskosten
• Reisegepäckversicherung
• Home-Care Service
• Ersatzreise
• Reise-Rechtsschutz im Ausland
• Karten und Sperrservice
• Selbstbehalt Ausschluss bei Mietfahrzeugen
Heilungskosten
Sie übernimmt die Kosten, die bei notfallmässigen Behandlungen im Ausland anfallen und nicht über die Kranken-/Unfallversicherung gedeckt sind. Allerdings handelt es sich hierbei um eine Differenzdeckung zwischen der gesetzlich zu erbringender Leistung der Grundversicherung und den schlussendlich effektiv angefallenen Kosten. Diese Kostendifferenz entsteht, da die Grundversicherung für Notfallbehandlungen im Ausland nur maximal den doppelten Tarif bezahlt, der für die gleiche Behandlung im Wohnkanton üblich wäre.
Personen-Assistance
Dieser Baustein deckt Kosten in Zusammenhang mit einem schweren Unfall, einer Erkrankung oder dem Tod der versicherten Person während der Reise ab. Ebenfalls versichert sind die Überführung einer verstorbenen Person zurück in die Schweiz, die Suche-, Rettungsaktionen von vermissten Personen oder die Repatriierung. Ebenfalls enthalten sind Kostenvorschüsse, sofern diese vom behandelnden Spital zur Behandlung verordnet wurden.
Fahrzeug-Assistance
Bei diesem Teil der Reiseversicherung wird die Organisation, Vermittlung und Kostenübernahme bei Notfällen, wie beispielsweise der Pannenhilfe vor Ort, das Abschleppen, ein Ersatzfahrzeug während der Reparatur, sowie die Bergungskosten des Fahrzeuges versichert.
Annullierungskosten
Unter diesem Punkt ist die Übernahme der Annullierungskosten für gebuchte Reisearrangements, Bahn-, Flug- oder Schiffsreisen, die Miete von Personenwagen, Ferienwohnungen, Booten oder Campern versichert. Die gedeckte Versicherungssumme kann je nach Anbieter und gewähltem Paket variieren.
Reisegepäckversicherung
Die Reisegepäckversicherung versichert Ihr in die Ferien mitgenommenes Gepäck gegen Risiken wie Diebstahl, Verlust oder Beschädigung bis zu einer vereinbarten Versicherungssumme. In den meisten Fällen ist noch eine Gepäckverspätungsversicherung enthalten, mit welcher Sie als Versicherter im Falle einer verzögerten Ankunft des Reisegepäcks die notwendigsten Dinge kaufen können. Entweder in Form eines vordefinierten Betrages, oder in Form eines festen Prozentsatzes der Versicherungssumme.
Home-Care Service
Hierbei ist die Organisation und Kostenübernahmen für Sofortmassnahmen bis zu einem festen Betrag versichert, falls es an Ihrer Domiziladresse zu einem Notfall kommen sollte; zum Beispiel bei einem Einbruch.
Ersatzreise
Bei Abbruch der Reise infolge ernsthafter Erkrankung, einem schweren Unfall oder aus einer Repatriierung aufgrund einer medizinischen Notwendigkeit heraus, bezahlt dieser Baustein das vor der Abreise gebuchte und bezahlte Reisearrangement bis zu einer im Voraus definierten Versicherungssumme.
Reise-Rechtsschutz im Ausland
Falls Sie auf Ihrer Reise mit Schadenersatzansprüchen und der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen konfrontiert werden, hilft Ihnen die Reise-Rechtsschutzversicherung weiter. Oftmals unterscheidet sich die Versicherungssumme zwischen Europa und dem Rest der Welt massiv.
Wenn Ihre Bank-, Post-, Kredit-, oder SIM-Karte auf Ihrer Reise gestohlen wird oder abhandenkommt, haben Sie mit diesem Baustein eine 24-Stunden Hotline zur Verfügung, um alle gestohlenen Karten auf einen Schlag sperren zu lassen. Ebenso werden Ihnen die Karten kostenlos ersetzt. Zu beachten ist, dass die Karten einmalig bei Ihrem Versicherer registriert werden müssen.
Häufig sind die Selbstbehalte bei Mietfahrzeugen fix gesetzt höher als üblich. Mit dem Zusatzbaustein wird Ihnen der Selbstbehalt im Falle eines Kollisionsschadens am Mietfahrzeug abgenommen, bei einem Diebstahl des Mietfahrzeuges kommt die Deckung ebenfalls zum Tragen. Die Versicherungssumme hat oftmals eine betragliche Begrenzung, daher ist auch immer die Höhe des jeweiligen Fahrzeugwertes zu beachten. Vorsicht ist geboten bei Taxis, Fahrschulfahrzeugen oder gewerblich genutzten Fahrzeugen – diese sind ausgeschlossen.
In der Regel sind Unruhen aller Art, sowie Natur- oder Umweltkatastrophen, Epidemien, Pandemien, kriegerische und terroristische Ereignisse ausgeschlossen. Ausnahmen hierbei sind die Annullierungskosten sowie der Rechtsschutzbaustein.
Versicherte Ereignisse, die bei Reisebuchung bereits eingetreten waren oder deren Eintritt bei der Buchung der Reise bereits erkennbar waren.
Ebenfalls ausgeschlossen sind sämtliche Teilnahmen an Rallyes, Rennen, Trainingsfahrten, Wettfahrten mit Motorfahrzeugen sowie Schiffen oder ähnlichem.
Bei der Annullationskostenversicherung sind grundsätzlich Geschäftsreisen ausgeschlossen. Falls private mit geschäftlichen Reisen verbunden werden, wird die Leistung anteilsmässig am privaten Teil der Buchung zurückerstattet.
In der Reisegepäckversicherung hat man keinen Versicherungsschutz, wenn die Schäden auf behördliche Verfügung zurückzuführen sind, oder die Schäden durch Temperatur/Witterungseinflüsse verursacht wurden. Ebenso entfällt der Versicherungsschutz, wenn es sich um Schäden handelt, die durch die natürliche Beschaffenheit des Gutes, natürliche Abnutzung, mangelhafte Verpackung oder Ungeziefer verursacht wurden.