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Was ist die
Hausratsversicherung?

Die Hausratversicherung versichert den Hausrat im eigenen Haushalt und kommt für Schäden Ihres Hausrates auf.

 

Das Wichtigste über Hausratversicherung in Kürze

Sie haben einen Wasserschaden in Ihrer Wohnung? Bei Ihnen wurde eingebrochen? Mit der Hausratversicherung sichern Sie Ihr Hab und Gut zum Neuwert optimal ab. Je nach Kanton ist eine Hausratversicherung gegen einzelne Gefahren sogar obligatorisch.

 

Detaillierte Informationen zur Hausratversicherung

Mit der Hausratversicherung haben Sie einen optimalen Rundumschutz, denn Sie versichern sowohl bewegliche Sachen, die Ihrem Privatgebrauch dienen, als auch verschiedenste Risiken, die im Folgenden aufgelistet sind. Oft wird die Hausratversicherung mit der Privathaftpflichtversicherung kombiniert.

 

Versicherte Risiken der Hausratversicherung:

– Feuer, Brand, Rauch
– Blitzschlag
– Explosion, Implosion
– Sengschäden
– Elementarereignisse durch Naturgewalten
– Diebstahl: Einbruchdiebstahl, Beraubung, einfacher Diebstahl zu Hause
– Wasserschäden: Flüssigkeiten aus Leitungen oder Anlagen, oder daran angeschlossene Einrichtungen wie Aquarien oder Wasserbetten

 

Was ist die gesetzliche Grundlage bei Hausratsversicherungen?

Bei der Hausratversicherung kommt das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) zum Tragen. Zudem sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) der jeweiligen Gesellschaften massgebend.
In den Kantonen Jura, Freiburg Nidwalden und Waadt ist die Feuer- und Elementarschadendeckung obligatorisch. In den Kantonen Nidwalden und Waadt muss die Hausratversicherung über die kantonale Feuerversicherung abgeschlossen werden. In den übrigen Kantonen – mit Obligatorium – kann der Abschluss einer Hausratversicherung bei einer privaten Versicherung erfolgen.

Wer gehört zum versicherten Personenkreis der Hausratversicherung?

Die Hausratversicherung kann als Einzelversicherung für eine bestimmte Person abgeschlossen werden. In einer Familie, bei Konkubinatspaaren oder in Wohngemeinschaften eignet sich die Familienversicherung: Hier sind mehrere Personen in einem Haushalt versichert. Bei Wohngemeinschaften und Konkubinatspaaren besteht auch die Möglichkeit, diese als mitversicherte Personen in der Police zu erwähnen. Der Vorteil ist, falls diese namentlich genannten Personen Fragen haben oder einen Schaden melden möchten, erhalten diese Personen ebenfalls Auskunft.

 

Wo ist der Geltungsbereich der Hausratversicherung?

Die Hausratversicherung schützt mit der Standortversicherung Ihren Hausrat in den eigenen vier Wänden. Dazu gehören auch separate Räume Ihres Wohnsitzes, beispielsweise der Keller, Estrich oder Bastelraum. Durch die Aussenversicherung Ihrer Hausratversicherung sind Gegenstände Ihres Hausrats, die sich vorübergehend nicht zu Hause befinden, ebenso abgedeckt. Sollten Sie innerhalb der Schweiz umziehen, dürfen Sie sich auch hier über optimalen Versicherungsschutz Ihres Hausrats freuen.

 

Deckungen

Die Grunddeckung umfasst normalerweise Schäden am Hausrat infolge von:

• Feuer
• Elementar
• Wasser
• Diebstahl

Neben der Grunddeckung können Sie folgende Zusatzdeckungen wählen:

• Gebäude- und/oder Mobiliarglas
• Einfacher Diebstahl auswärts
• Hausrat-Kasko

 

Generelle Ausschlüsse: Was zahlt Ihre Hausratversicherung nicht?

Zu den allgemeinen Ausschlüssen gehören Schäden an Sachen aus

• kriegerischen Ereignissen,
• inneren Unruhen, Revolution Rebellion, Krawallen oder Tumulten,
• Erdbeben,
• Vulkaneruptionen,
• Veränderung der Atomkernstruktur.

Zudem sehen die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) für jede Gefahr besondere Ausschlüsse vor.

 

Welche Leistung erbringt die Hausratversicherung?

Die Hausratversicherung ersetzt Ihren Vermögensbedarf für die Reparatur, den Ersatz oder den Minderwert der betroffenen Sachen Ihres Hausrats. Bestimmte Folgekosten sind bis zum vorgesehenen Maximalbetrag in der Hausratversicherung mitversichert.

Die wichtigsten Folgegekosten sind:

• Räumungs- und Entsorgungskosten
• Lebenshaltungskosten
• Schlossänderungskosten
• Wiederbeschaffungskosten
• Notverglasung und andere Notmassnahmen
• Schadenminderungs- und Rettungskosten

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