*durchschnittliche Ersparnis bei Optimierung der üblichen Versicherungspolicen eines Schweizer Haushalts
Mit der Lebensversicherung sorgen Sie für Ihr Pensionsalter vor und schließen in der Regel einen Vertrag über Jahrzehnte ab. Es gibt mit der Risikoversicherung, der Vermögensbildenden Versicherung und der Altersrentenversicherung drei Arten der Lebensversicherung.
Bei der Lebensversicherung unterscheidet man zwischen drei Arten:
– Risikoversicherung
– Vermögensbildende Versicherung
– Altersrentenversicherung
Bei allen drei Varianten der Lebensversicherung wird in der Regel ein Vertrag über Jahrzehnte abgeschlossen. Während dieser Zeit ist der Versicherer an die vereinbarte Leistung gebunden und diese kann nicht angepasst werden.
Die Lebensversicherung kann als gebundene Vorsorge (3a) oder freie Vorsorge (3b) abgeschlossen werden.
Mit der 3a-Versicherungslösung profitieren Sie von einer Reduktion der Einkommenssteuer. Damit der Staat steuerliche Privilegien für die Säule 3a gewährt, müssen gewisse gesetzliche Rahmenbedingungen erfüllt sein. So dürfen nur Versicherungen und speziell dafür errichtete Stiftungen die gebundene Vorsorge anbieten. Die Verordnung vom 13. November 1985 regelt die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (BVV3). Im Weiteren betreffen diese Rahmenbedingungen das Versicherungs-/Vertragsrecht und das Steuerrecht. Die Säule 3b umfasst Vermögenswerte, die nicht schon in der ersten und zweiten Säule, sowie der Säule 3a gebunden sind. In die Säule 3b können alle in der Schweiz lebenden, AHV-pflichtigen Personen einzahlen.
Zum versicherten Personenkreis gehören Sie als versicherte Person, die in der Police vermerkt ist.
Der Geltungsbereich ist weltweit, solange der Wohnsitz in der Schweiz liegt. Falls die Schriften in der Schweiz abgelegt werden, muss die jeweilige Versicherungs-Gesellschaft informiert werden. Das Risiko wird neu geprüft und es wird sichergestellt, ob die Deckung weiterhin versichert werden kann.
Diese Versicherungsdeckung übernimmt die finanziellen Folgen einer Arbeitsunfähigkeit (EU-Rente) oder eines Todesfalls (Todesfallversicherung). Wird die versicherte Person während der Laufzeit arbeitsunfähig, so wird die versicherte Rente jährlich bis zum Rentenalter ausgeschüttet. Bei einem Todesfall wird das entsprechende Kapital an die Hinterbliebenen oder die eingetragenen Personen sofort ausbezahlt. In der Regel wird als Zusatzversicherung eine Prämienbefreiung integriert, sodass die zukünftigen Prämien nach Eintritt einer Arbeitsunfähigkeit durch die Versicherung übernommen werden.
Es wird die vereinbarte Rentenhöhe, oder das vereinbarte Todesfallkapital ausbezahlt.
Werden Sie als versicherte Person während der Laufzeit arbeitsunfähig, wird die versicherte Rente jährlich bis zum Rentenalter ausgeschüttet. Bei einem Todesfall wird das entsprechende Kapital an die Hinterbliebenen oder die eingetragenen Personen sofort ausbezahlt. In der Regel wird als Zusatzversicherung eine Prämienbefreiung integriert, sodass die zukünftigen Prämien nach Eintritt einer Arbeitsunfähigkeit durch die Versicherung übernommen werden.
Beim Abschluss dieser Versicherungsdeckung wird der Gesundheitszustand der versicherten Person anhand diverser Gesundheitsfragen abgefragt. Wenn die versicherte Person gesund ist, wird in der Regel kein Ausschluss erhoben. Falls der Gesundheitszustand nicht optimal ist, kann es sein, dass Versicherer einen Vorbehalt einschliessen.
Eine Vermögensbildende Versicherung, auch Sparversicherung genannt, ist eine Lebensversicherung, in der Kapital angespart wird. Erlebt der Versicherte das vereinbarte Vertragsende, bekommt er oder die begünstigten Parteien das in der Police vereinbarte Kapital inklusive realisierter Überschussanteile.
Stirbt die versicherte Person während der Vertragslaufzeit, wird zu diesem Zeitpunkt der Rückkaufswert oder die vereinbarte Summe in der Police an die Erben entsprechend ausbezahlt.
Zum versicherten Personenkreis gehört die in der Police aufgeführte Person. Falls die Prämie von einer anderen Person übernommen wird, kann diese ebenfalls in der Police vermerkt werden. Im Falle einer Invalidität oder durch den Tod des Prämienzahlers, wird die Prämie von der Versicherung weiter finanziert.
Der Geltungsbereich ist weltweit, solange der Wohnsitz in der Schweiz liegt. Falls die Schriften in der Schweiz abgelegt werden, muss die jeweilige Versicherungs-Gesellschaft informiert werden. Das Risiko wird neu geprüft, ob die Deckung weiterhin versichert werden kann.
Erlebt der Versicherte das vereinbarte Vertragsende, bekommt er oder die begünstigten Parteien das in der Police vereinbarte Kapital inklusive realisierter Überschussanteile.
Stirbt die versicherte Person während der Vertragslaufzeit, wird zu diesem Zeitpunkt der Rückkaufswert oder die vereinbarte Summe in der Police an die Erben entsprechend ausbezahlt.
Beim Abschluss dieser Versicherungsdeckung wird der Gesundheitszustand der versicherten Person anhand diverser Gesundheitsfragen abgefragt. Ist die versicherte Person gesund, wird in der Regel kein Ausschluss erhoben. Sollte der Gesundheitszustand nicht optimal sein, kann es sein, dass der Versicherer einen Vorbehalt einschliesst.
Eine Altersrentenversicherung, oder auch Leibrente genannt, garantiert eine im Voraus vereinbarte Rente, solange Sie als versicherte Person leben. In der Police wird ein Zeitpunkt festgelegt, ab dem die vereinbarte Rente ausbezahlt wird. Die Auszahlung erfolgt periodisch – monatlich, vierteljährlich oder jährlich – solange wie vereinbart, in der Regel lebenslang. Stirbt die versicherte Person, bevor das eingebrachte Kapital aufgebraucht ist, kann in der Police eine zusätzliche Vereinbarung getroffen werden, welche vorsieht, dass ein Teil des vorhandenen Kapitals an die Begünstigten ausbezahlt wird. Diese Art von Versicherung nennt man Altersrentenversicherung mit Rückgewähr. Falls Sie sich für eine Variante ohne Rückgewähr entscheiden, ist die entsprechende periodische Auszahlung höher.
Eine Altersrentenversicherung kann auf ein oder auf zwei Leben abgeschlossen werden. Auch bei dieser Versicherungsart werden die entsprechenden Personen in der Police aufgeführt.
In der Police wird ein Zeitpunkt festgelegt, ab dem die vereinbarte Rente an Sie ausbezahlt wird. Die Auszahlung erfolgt periodisch – monatlich, vierteljährlich oder jährlich – solange wie vereinbart, in der Regel lebenslang. Stirbt die versicherte Person, bevor das eingebrachte Kapital aufgebraucht ist, kann in der Police eine zusätzliche Vereinbarung getroffen werden, welche vorsieht, dass ein Teil des vorhandenen Kapitals an die Begünstigten ausbezahlt wird. Diese Art von Versicherung nennt man Altersrentenversicherung mit Rückgewähr. Falls Sie sich für eine Variante ohne Rückgewähr entscheiden, ist die entsprechende periodische Auszahlung höher.
Die Altersrente deckt Ihre Finanzen für den letzten Lebensabschnitt nach der Pension bis zum Ableben.
Es gibt keine Ausschlüsse, da der Gesundheitszustand irrelevant ist.